Der Datenschutzbeauftragte informiert
"Ich bin von Kunden des Mobiltelefonbetreibers O2 auf eine Anlage zur Telefonrechnung "Stand 07/05" aufmerksam gemacht worden, weil sie sich über eine Information mit dem Titel "Stimmen Sie den neuen Datenschutzbestimmungen zu!" wundern. Um welche neuen Bestimmungen es sich handeln soll, bleibt Geheimnis von O2. Der Text beginnt so: "Wenn Sie auch in Zukunft voll und ganz über die besonderen Tarife, Handyangebote und neuen Services von O2 (wie z.B. Angebote zur Vertragsverlängerung) informiert werden möchten, müssen Sie den neuen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zustimmen. Es lohnt sich!" Dem folgen Geschenkangebote. Man kann übers Internet oder per SMS zustimmen. Die Zustimmungserklärung, die mit einem bereits angekreuzte "JA"-Feld beginnt, lautet so: "Ich stimme der Nutzung und Verarbeitung meiner Bestandsdaten bei O2 (Germany) GmbH & Co. OHG zur Kundenberatung, Information über deren Angebote und für Marktforschung zu, soweit die Datenverwendung hierfür erforderlich ist.
Ich stimme der Verwendung meiner Verkehrsdaten (Nummer der beteiligten Anschlüsse, genutzte Telekommunikations- und Teledienste, Datenvolumen, Standorte) zur bedarfsgerechten Gestaltung von Kommunikationsdienstleistungen und Telediensten für einen Zeitraum von max. 6 Monaten zu.
Zu diesen Zwecken bin ich mit einer Kontaktaufnahme per Text- oder Bildmitteilungen oder mündlich einverstanden.
Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung jederzeit gegenüber O2 widerrufen kann."
Ich weise darauf hin, dass es sich hier um einen aus meiner Sicht unseriösen (und rechtlich untauglichen) Versuch handelt, das Einverständnis des Telefonkunden für Aktionen zu erlangen, die nichts mit dem Handy-Vertrag zu tun haben. Namentlich stelle ich fest:
| 1. Es gibt keine neuen Datenschutzbestimmungen, schon gar nicht solche, denen der Telefonkunde zustimmen müsste. | |
| 2. Angebote kann der Telefonprovider jederzeit seinen Kunden unterbreiten, so lange er die Form der adressierten Werbung wählt - was ja als Anlage zur Telefonrechnung auch leicht möglich wäre. Dazu bedarf es keinerlei Einwilligung des Kunden. | |
| 3. Die "Zustimmungserklärung" soll dem Telefonprovider das Recht einräumen, Kundenprofile, auch zum Nutzerverhalten, anzulegen und diese zu vermarkten; ferner soll die werbliche Ansprache per SMS, E-Mail und Telefonanruf - auch durch Dritte - möglich sein. |
Hans Gliss
Datenschutzbeauftragter
QUELLE: Hans Gliss, Chefredakteur Datenschutz-Berater, Handelsblatt Fachverlag, Düsseldorf