Marktforschung per Telefon ist rechtmäßig
Unternehmen dürfen zu Zwecken der Marktforschung Privatpersonen auch dann anrufen, wenn eine Einwilligung des Anzurufenden nicht vorliegt. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Amtsgericht Hamburg-St. Georg am 27.10.2005 die langjährige rechtliche Bewertung von Marktforschungsanrufen gegenüber Verbrauchern (Az. 918 C 413/03).Bei Telefonanrufen zu Marktforschungszwecken handele es sich nicht um Werbung, sondern um "echte zweiseitige Kommunikation", da an den Verbraucher mit dem Wunsch nach Kommunikation herangetreten werde.
Quelle: ddv