23.09.2008

Neue Infopostbedingungen für echtes One-to-One

Der DDV begrüßt die Lockerung ihrer Regelung für Infopostsendungen, die die Post zum 1. Januar 2006 einführen wird. Damit können Werbebriefe mit individualisierten Inhalten künftig unter Infopostbedingungen verschickt werden. Die neue Regelung basiert auf Formulierungsvorschlägen des Councils DirectMail Services im Deutschen Direktmarketing Verband.

Eine Neuordnung der für Infopostsendungen gültigen Bedingungen macht es möglich: Ab 1. Januar dürfen Unternehmen Ihre Kunden per Infopost auch mit Werbesendungen ansprechen, die auf Basis der vorliegenden CRM-Daten genau auf das individuelle Kundenprofil zugeschnitten sind. Bisher gab es nach dem allein gültigen Prinzip der "Inhaltsgleichheit" über die individualisierte Anrede des Empfängers hinaus kaum Spielraum für kundenbezogene Ansprache zu den kostengünstigen Infopostbedingungen. Inhaltsgleiche Sendungen dürfen selbstverständlich weiterhin als Infopost versendet werden.

Dirk Wolf, Vizepräsident und Vorsitzender des Councils DirectMail Services: "Unser Einsatz bei der Post hat sich gelohnt. Das ist die größte Innovation seit Einführung der Infopost Anfang der 90er Jahre. Die Neuregelung wird für eine erhebliche Verschiebung der Marketingetats hin zum DirectMail führen."

Die Lockerung der Bedingungen für Infopostsendungen, die die Post zunächst im Markttest durchführt, wird dem CRM-gestützten Direktmarketing Auftrieb geben. Individualisierte Mailings wurden aus Kostengründen bisher nur in sehr kleinem Umfang versendet, weil die Kosten von 55 Cent pro Sendung potentielle Anwender abgeschreckt haben.

QUELLE: ddv.de