Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der pro:tagon® direct marketing GmbH & Co. KG

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I. Geltungsbereich

1. Die Rechtsbeziehungen der pro:tagon® GmbH & Co. KG - im Folgenden als Werbedienstleister bezeichnet - zu ihren Vertragspartnern - im Folgenden als Adresseneigner bzw. Werbetreibende bezeichnet - richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Vertragsbestandteil werden. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

2. Mündliche Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sind bei Vertragsabschluss auf Seiten des Adresseneigners oder des Werbetreibenden eine Agentur oder ein anderer Werbedienstleister als Vertreter beteiligt, so gelten ergänzend die Qualitäts- und Leistungsstandards (QuLS) des Councils DirectMail Services und des List Council im Deutschen Dialogmarketing Verbandes e.V. (DDV) sowie der Handelsbrauch Listbroking. Gleiches gilt, wenn eine Agentur oder ein anderer Werbedienstleister unmittelbar Vertragspartner werden.

3. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung. Sie gelten auch dann ausschließlich, wenn der Werbedienstleister in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen der Vertragspartner die Leistung  vorbehaltlos ausführt.

4. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

II. Begriffsbestimmungen

Es gelten nachfolgende Begriffsbestimmungen:

  • Adresseneigner= derjenige, der dem Werbedienstleister das Nutzungsrecht an den Adressen einräumt und dessen Ausübung ermöglicht,
  • Adressen = die vom Adresseneigner zur Verfügung gestellten Adressen,
  • Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige Beilagen,
  • Werbedienstleister = derjenige, der die Werbeaussendung unter Nutzung der Adressen des Adresseneigners durchführt,
  • Werbetreibender = derjenige, der den Werbedienstleister mit der Durchführung der Adressenaussendung beauftragt,
  • Werbung = die für den Werbetreibenden ausgesendete Werbung inkl. Beilagen.

III. Adresseneignerauftrag

1. Der Adresseneigner räumt dem Werbedienstleister nach Beauftragung ein Nutzungsrecht an den in der Bestellung spezifizierten Adressen ein und ermöglicht dem Werbedienstleister die Ausübung des Nutzungsrechts. Der Adresseneigner übernimmt die Garantie, dass er berechtigt ist, das Nutzungsrecht einzuräumen und die Ausübung des Nutzungsrechts zu ermöglichen.

2. Der Adresseneigner verpflichtet sich, den Werbedienstleister ausreichend und nach bestem Wissen über die verfügbaren Adressen, insbesondere über die Qualität (Herkunfts-/Gewinnungswege der Adressen, Aktualitätsdatum, Käufer / Interessenten-Adressen, kompilierte Adressen, Retourenquote usw.) zu informieren. Der Adresseneigner bevollmächtigt den Werbedienstleister, die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Angaben zur Bewerbung ihrer Leistung zu verwenden. Er gewährleistet dem Werbedienstleister die Richtigkeit seiner Angaben.

3. Der Adresseneigner erhält vom Werbedienstleister Auskunft darüber, für welche Werbetreibenden und für welche Werbung er die Adressen nutzt.

IV. Vertragsschluss, Rücktrittsrecht

1. Die vom Werbedienstleister abgegebenen Angebote sind freibleibend. Der jeweilige Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Adresseneigners bzw. des Werbetreibenden zustande.

2. Liegen dem Adresseneigner oder dem Werbetreibenden im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bestimmte Informationen (Werbemittel, Verarbeiter etc.) noch nicht vor, kann er die Auftragsbestätigung von noch zu erfüllenden Bedingungen abhängig machen. Er hat hierauf in der Auftragsbestätigung schriftlich hinzuweisen.

3. Mit der Genehmigung eines Tests für eine vorgeschlagene Werbung verzichtet der Adresseneigner auf sein Ablehnungsrecht, für eine gleiche zeitnahe Werbeaussendung mit allen bestellten Adressen, soweit nicht nach der Genehmigung Änderungen der Verhältnisse eintreten (Veränderungen der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung, Veränderungen hinsichtlich der Verfügungsbefugnis über die Adressen).

4. Mit der Freigabe übernimmt der Adresseneigner keine Haftung für die rechtliche, insbesondere die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung der Adressen. Der Werbetreibende ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Adresseneigner von der Inanspruchnahme Dritter insoweit frei.

V. Preise, Zahlungsbedingungen

1. Gültig sind die genannten Preise der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung.

2. Sofern nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei jede Gruppe von Adressen getrennt berechnet wird. Die in den Angeboten und Preislisten (Datenkarten) angegebenen Adressenstückzahlen sind aufgrund regelmäßiger Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge nur annähernde Werte. Bei allen Aufträgen gilt deshalb branchenüblich die jeweils vorliegende Adressenstückzahl mit einer maximalen Abweichung um bis zu 5 % als bestellt, wobei sich der zu zahlende Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung verändert, es sei denn, die Abweichungen sind für den Werbetreibenden im Einzelfall nicht zumutbar.

3. Weitere Kosten, wie z.B für Selektionen, Verpackung, Datenübermittlung, Portokosten oder Transportversicherung werden dem Werbetreibenden gesondert berechnet.

4. Der Adresseneigner stellt das Nutzungsrecht und dessen Ausübung dem Werbedienstleister in Rechnung. Der Werbedienstleister zahlt vorbehaltlich der Zahlung des Werbetreibenden an den Adresseneigner. Die Zahlung ist mangels anderweitiger Abreden spätestens nach entsprechendem Zahlungseingang beim Werbedienstleister fällig. Der Werbedienstleister ist zum Rücktritt von der Bestellung und der Rückforderung von Zahlungen gegenüber dem Adresseneigner berechtigt, wenn er selbst keine entsprechenden Zahlungen vom Werbetreibenden erhält, es sei denn, der Zahlungsausfall ist vom Werbedienstleister zu vertreten.

5. Der Werbedienstleister rechnet mit dem Werbetreibenden über die Durchführung der Werbeaussendungen und Zusatzleistungen ab. Rechnungen des Werbedienstleisters an den Werbetreibenden sind sofort ohne Abzug fällig und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang auszugleichen. Nach Ablauf dieser Frist, spätestens nach Ablauf eines Monats ab Rechnungsdatum, sind noch ausstehende Beträge mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Verzinsungs- und Schadensersatzpflicht entfallen, soweit und solange der Werbetreibende die Zahlungsverzögerung nicht zu verantworten hat. Der Werbetreibende kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann er nur wegen solcher Gegenansprüche ausüben, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

VI. Haftung

1. Der Werbedienstleister übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Adressat tatsächlich existiert oder den Merkmalen (Alter, Geschlecht, Kaufmerkmale usw.) tatsächlich entspricht, die der Adresse zugewiesen werden. Da das Adressenmaterial ständigen Änderungen ausgesetzt ist und bereits die Adressenquellen fehlerhaft sein können, kann schließlich keine Gewähr für die exakte Zielgruppenzuordnung und/oder vollständige Marktabdeckung der angebotenen Adressgruppen zum Zeitpunkt der Durchführung geleistet werden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz.

2. Der Werbedienstleister haftet ferner nicht für die Richtigkeit der vom Adresseneigner gemachten Angaben und Zusicherungen. Der Werbedienstleister tritt mögliche Regressansprüche an den Werbetreibenden ab, der sie unmittelbar gegenüber dem Adresseneigner geltend zu machen hat. Ausdrücklich erkennen der Werbetreibende und der Adresseneigner diese Regelung an und verpflichten sich im direkten Verhältnis evtl. bestehende Schadensersatzansprüche zu regulieren.

3. Es obliegt ausschließlich dem Adresseneigner und dem Werbetreibenden, die Verarbeitung und Nutzung der Adressen daraufhin zu überprüfen, ob sie wettbewerbsrechtlich und datenschutzrechtlich unbedenklich sind. Der Werbedienstleister übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Adressennutzung des Werbetreibenden. Die Hinweispflichten, die sich aus den DDV-QuLS ergeben, bleiben hiervon unberührt.

4. Wegen der in den einzelnen Gruppen von Adressen verschiedenen Fluktuationen sind Retouren (Sendungen mit postalischer Unzustellbarkeit) unvermeidlich. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der aus Retouren anfallenden Kosten und/oder Gebühren. Retourenrückvergütungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Adresseigner.

VII. Nutzungsbefugnis, Kontrolle

1. Im Falle einer Einräumung von Nutzungsrechten verbleiben die Adressen außerhalb des Herrschaftsbereichs des Werbedienstleisters und unter der Datenherrschaft des Adresseneigners. Die Werbemittel werden im Wege einer Auftragsdatenverarbeitung durch den Werbedienstleister verarbeitet. Der Werbedienstleister oder dessen Erfüllungsgehilfen sind nur berechtigt, die bestellten Adressen an den Werbetreibenden zu liefern, wenn dieser im Auftrag als Werbetreibender genannt wurde und der Adresseneigner dem zugestimmt hat.

2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechtigt der Vertrag zwischen Adresseneigner und Werbedienstleister nur zur einmaligen Benutzung nach Zahlung der Vergütung zum Lieferungstermin oder innerhalb des vereinbarten Zeitraums, soweit die Adressen nicht nach den nachstehenden Vorschriften in die Mitverfügungsbefugnis des Werbetreibenden übergegangen sind.

3. Sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden, ist der Werbetreibende im Rahmen der erteilten Nutzungsrechte nur berechtigt, bezüglich der Adressen die nachfolgenden Dienstleistungen durch von ihm beauftragte Dienstleister (Rechenzentrum/Lettershop) durchführen zu lassen:
• Daten-Konvertierung/-Analyse, -Ergänzung, -Qualifizierung;
• postalische Überprüfung und Korrektur;
• Robinson- bzw. Sperr-Abgleiche, Umsatzabgleiche;
• Waschabgleiche, wie z.B Infoscore, Protector;
• Dublettenabgleiche;
• Splitten in Teilmengen und Reduzierung;
• Portooptimierung;
• Laserdruck;
• Lettershop-Arbeiten.

4. Darüber hinausgehende Dienstleistungen, wie z.B Optimierungsanalysen, History-Files, Speicherung zur Auftragserfassung oder Speicherung von Temporärdateien über einen Zeitraum von drei Monaten über die letzte Postauflieferung hinaus oder die Weitergabe an andere Dienstleister bedürfen der schriftlichen Freigabe durch den Adresseneigner.

5. Der Werbedienstleister wird eine Speicherung, Veränderung oder Übermittlung der vertragsgegenständlichen Daten außerhalb der vertraglich vereinbarten Befugnis und Weisungen, insbesondere die Übermittlung von Daten an Dritte zu jedweder nicht genehmigter Verwendung unterlassen. Der Werbedienstleister wird ferner besondere Weisungen und individuell vereinbarte Beschränkungen (z.B. hinsichtlich des freigegebenen Werbemittels) beachten.

6. Der Werbetreibende wird neue Adressen, die die Post auf Retouren vermerkt hat, nur einmalig für die bereits freigegebene Aktion benutzen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

7. Die Datenträger bzw. die Adressen dürfen nur in den vom Adresseneigner zuvor genehmigten Rechenzentren bzw. Lettershops gelagert und weiterverarbeitet werden. Diese Unternehmen müssen entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die Bearbeitung von personenbezogenen Daten geeignet sein und entsprechend ausgewählt werden. Eventuelle Unterauftragsverhältnisse der vorbezeichneten Dienstleister müssen schriftlich gegenüber dem Adresseneigner dargelegt werden und bedürfen seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. In jedem Fall muss von jedem beauftragten Dienstleister eine Weiterverarbeitungserklärung gemäß dem Standard des DDV bei dem Adresseneigner oder dem DDV vorliegen.

8. Der Werbedienstleister und der Werbetreibende erklären sich damit einverstanden, dass der Adresseneigner in jede Adresslieferung unabhängig von der Menge der Adressen maximal 50 Kontroll-Adressen je Adressengruppe einbringt, um kontrollieren zu können, ob die gelieferten Adressen unbefugt genutzt wurden.

9. Der Adresseneigner ist gesetzlich gehalten, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten (§ 9 BDSG). Der Werbedienstleister und der Werbetreibende haben die Pflicht, den Adresseneigner bei der Erfüllung gesetzlicher Auskunftspflichten durch entsprechende Angaben zu unterstützen.

10. Die Anschriften von Personen, die auf die Werbung des Werbetreibenden bestellen oder Angebote/Informationen angefordert haben, dürfen mit Eingang der Bestellung oder Anforderung ohne weitere Beschränkung innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens genutzt werden (Mitverfügungsbefugnis). Die Nutzung von Adressen, bei denen die Adressaten ausschließlich an einem Gewinnspiel teilgenommen haben, ist nur mit besonderer Genehmigung zulässig.

11. Der Werbedienstleister wird die Adressen nicht an mit der Bearbeitung der Werbesendungen beauftragte Unternehmen liefern lassen, ohne sie auf die Existenz von Kontroll-Adressen und die Einhaltung der vorstehenden Nutzungseinschränkungen hinzuweisen.

12. Der Werbetreibende haftet für jedes Verschulden der von ihm beauftragten Unternehmen gegenüber dem Werbedienstleister.

VIII. Vertragsstrafeversprechen

1. Der Werbetreibende verpflichtet sich, für jeden Verstoß gegen die Beschränkungen zum Nutzungsumfang (Ziffer VII.2.) eine Vertragsstrafe in dem Umfang an pro:tagon® zu leisten, in dem pro:tagon® selbst gemäß den getroffenen Nutzungsvereinbarungen im Falle eines Verstoßes gegen die Beschränkungen zum Nutzungsumfang dem Adresseneigner gegenüber zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet ist. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt für jeden Verstoß gegen die Beschränkungen zum Nutzungsumfang (Ziffer VII.2.) einen Betrag in Höhe des zehnfachen Entgelts der Kosten des Nutzungsrechts nach der Preisliste des Adresseneigners bezogen auf die gelieferte Bruttomenge der Gruppen von Adressen, die für die Lieferung erstellt wurden, in der auch die vertragswidrig verwendeten Anschriften enthalten waren.
Der Werbetreibende verpflichtet sich darüber hinaus in entsprechender Weise gegenüber pro:tagon®, für jeden Verstoß gegen die Beschränkungen zum Nutzungsumfang (Ziffer VII.3.bis VII. 7. Satz 1) zur Zahlung eines Schadenersatzes entsprechend dem Nachweis des Schadens. Der Werbetreibende haftet auch für ein Verschulden seiner Angestellten und weiterer an der Auftragserfüllung Beteiligter. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch pro:tagon® nach Maßgabe der eigenen Einstandsverpflichtung gegenüber dem Adresseneigner bleibt vorbehalten.

2. Für den Nachweis des Verstoßes genügt bereits der Nachweis eines Kontakts des Werbetreibenden und/oder von ihm eingeschalteter Dritter zu geschäftlichen Zwecken mit einer einzelnen Kontroll-Adresse aus dem vom Werbedienstleister verwendeten Bestand, es sei denn, der Werbetreibende ist in der Lage nachzuweisen, dass er diese Kontroll-Adresse in sonstiger Weise ohne Vertragsverletzung gegenüber dem Adresseneigner erhalten hat.

IX. Datenschutzgesetz, Robinson-Datei

1. In allen Fällen dürfen die Adressen nur nach Maßgabe der Bestimmungen des BDSG bzw. sonstiger Datenschutzregelungen (z.B. Telemediengesetz) übermittelt und verwendet werden.

2. Es wird grundsätzlich ein Abgleich mit der beim DDV geführten Robinson-Datei empfohlen.

X. Leistungsverweigerung, fristlose Kündigung

1. Der Adresseneigner ist berechtigt, die Leistungen solange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nicht nachgewiesen sind und/oder ist nach erfolgloser Fristsetzung befugt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

2. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

XI. Adressentausch

Bei einer Adressennutzung mit einer Gegengeschäftszusage (auch Adressentausch genannt) gelten die vorstehenden AGB entsprechend.

XII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Werbedienstleisters.
2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.

3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Werbedienstleisters, wenn beide Parteien des Rechtsstreits Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Punkte unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand: Oktober 2008